So können Sie mich als Direktkandidatin wählen
Ich kandidiere für die Freien Wähler als Direktkandidatin im Wahlkreis 256. Dieser umfasst Kempten, Lindau und das Oberallgäu.
Erststimme
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Zweitstimme
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Drei gewonnene Direktmandate – und die Freien Wähler ziehen in den Bundestag ein.
- Eine Partei, die deutschlandweit mindestens drei Direktmandate gewinnt, zieht in den Bundestag ein – unabhängig davon, ob sie bundesweit fünf Prozent erreicht hat oder nicht!
- Das bedeutet, dass alle Zweitstimmen dieser Partei berücksichtigt werden und sie Sitze gemäß ihrem Zweitstimmenergebnis erhält.
- Dadurch kann sie in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen, auch wenn der bundesweite Stimmenanteil unter fünf Prozent liegt.
übrigens: Die freien wähler nehmen der csu keine stimmen weg – im gegenteil!
Das Argument, dass die Freien Wähler der CSU Stimmen „wegnehmen“ und damit bürgerliche Mehrheiten gefährden, ist falsch. Denn:
- Auch wenn die CSU weniger Direktmandate gewinnt, bleibt ihre Anzahl an Sitzen im Bundestag durch die Zweitstimmen festgelegt.
- Wenn ich hingegen als Freie-Wähler-Kandidatin ein Direktmandat erhalte, kommen durch die Grundmandatsklausel zusätzlich Sitze für die Freien Wähler in den Bundestag. Die Gesamtzahl der CSU-Abgeordneten bleibt dabei jedoch unverändert.
- Fazit: Die CSU verliert kein Mandat, sondern es kommen einfach mehr bürgerliche Abgeordnete aus Bayern, nämlich Vertreter der Freien Wähler, in den Bundestag. Damit wird die bayerische Stimme im Bundestag stärker vertreten.
Gewählt wird am 23. Februar 2025, direkt im Wahllokal oder per Briefwahl.
So funktioniert die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025:
Erhalt der Wahlbenachrichtigungen:
Ab dem 13. Januar 2025 werden die Wahlbenachrichtigungen per Post zu Ihnen nach Hause verschickt.- Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen:
Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in Ihren Wahlunterlagen. - Erhalt der Briefwahlunterlagen:
Sei erhalten die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 10. Februar, denn erst dann werden die Unterlagen verschickt. Stimmzettel ausfüllen:
Füllen Sie den Stimmzettel aus und legen Sie ihn in den dafür vorgesehenen Umschlag.Rückumschlag nutzen:
Stecken Sie den Umschlag mit dem Stimmzettel in den Rückumschlag. Dieser ist bereits adressiert und muss nicht frankiert werden.Abschicken oder persönlich abgeben:
Senden Sie den Rückumschlag rechtzeitig per Post zurück (spätestens drei Werktage vor dem Wahltag) oder geben Sie ihn persönlich bei Ihrer Gemeinde ab.Frist beachten:
Ihr Wahlbrief muss spätestens am Wahltag (23. Februar 2025) bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt wird.
So können Sie bequem und sicher von zu Hause aus wählen!